Der Verein bietet seine Dienstleistungen im Rahmen einer unbefristeten Mitgliedschaft an. Die Rahmenbedingungen der steuerlichen Hilfeleistungen für Lohnsteuerhilfevereine ergeben sich aus dem § 4 Nr 11 StBerG.
Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für
-Arbeitnehmer, Beamte,
-Rentner und Pensionäre, mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie sog. Mini-Jobs und Lohnersatzleistungen,
-Renten und Pensionen,
-Vermietung und Kapital,soweit die Einkunftshöhen von 18.000 € bei Ledigen und 36.000 € bei verheirateten nicht überschritten werden
-Unterhaltsleistungen
Die Höhe des Mitgliedbeitrags richtet sich nach der Beitragsordnung.